Ist die Welle von nachhaltigem Wirtschaften vorbei?

Noch vor nicht allzu langer Zeit führte kein Weg am Thema «Nachhaltigkeit» vorbei. Die Überzeugung, dass die Wirtschaft und damit verbunden auch Anlageentscheide Nachhaltigkeitskriterien unbedingt berücksichtigen sollten, war in aller Munde. Mit dem politischen Windwechsel der letzten Jahre scheint das hinfällig zu sein – oder doch nicht?

Ja, die Zeiten sind vorbei, in denen die Finanzindustrie mit neuen Produkten rund um das Thema "Nachhaltiges Investieren" überboten hat. Für Anlegerinnen und Anleger bleibt die Frage bei der Ausgestaltung der eigenen Vermögensverwaltung thematisch von Relevanz. Wir empfehlen eine Orientierung an den eigenen Wertvorstellungen. Denn auch wer keine Nachhaltigkeitskriterien in der Vermögensverwaltung anwendet, stellt sich nicht grundsätzlich gegen Nachhaltigkeit, sondern vertraut vielmehr den Marktmechanismen.

Grundsätzlich lassen sich fünf unterschiedliche Ansätze von Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung unterscheiden. Jeder hat seine Berechtigung. Es gibt nicht, die eine beste oder richtige Methodik, um Nachhaltigkeit in der eigenen Vermögensverwaltung gebührend Rechnung zu tragen. Umso wichtiger ist es, dass die gewählte Methodik dem eigenen Verständnis entspricht. Welche passt zu Ihnen?

Keine Nachhaltigkeits-Filter

Es wird kein eigener Filter in der Vermögensverwaltung verwendet, weil dies, wo nötig, bereits durch den effizienten Markt erledigt wird.

Negativ- & Positiv-Auswahl

Die Anlagerichtlinien beinhalten den expliziten Ausschluss oder Inklusion von Investitionsgebieten. Typische Beispiele für ausgeschlossene Anlagen sind in der Produktion von Alkohol, Tabak, Waffen, fossiler Energie oder Kernkraft tätige Unternehmen.

Best-in-Class

Bei den Investitionen werden hierbei Einzelanlagen gegen eine Vergleichsgruppe gestellt und die in der Rangfolge nach ESG-Kriterien besten gewählt.

ESG-Integration

Bei dieser Methode werden die ESG-Kriterien integral in den Verwaltungsansatz eingebunden statt als separater Prozess geführt.

Aktive Eigentümerschaft

Bei dieser Methode werden die Anlagen nicht nur im Portfolio verwaltet, sondern übt der Verwalter das Stimmrecht aktiv im Sinne der Nachhaltigkeit aus.

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