Das neue Gesetz sieht vor, dass ein vorzeitiger Bezug des Freizügigkeitsguthabens nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Dazu gehört beispielsweise der Erwerb von Wohneigentum, die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder die definitive Auswanderung aus der Schweiz.
Die Vorabnahme des Freizügigkeitsguthabens zur Finanzierung von Wohneigentum wurde überarbeitet. Unter dem neuen Gesetz ist es nicht mehr möglich, das gesamte Guthaben für diesen Zweck zu verwenden. Ein Mindestbetrag muss in der Pensionskasse verbleiben, um die Altersvorsorge sicherzustellen.
Wenn Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben für bestimmte Zwecke wie die Selbständigkeit oder den Erwerb von Wohneigentum nutzen möchten, müssen Sie dies innerhalb eines kürzeren Zeitraums nachweisen als zuvor.
Das neue Gesetz bringt auch Änderungen in der Besteuerung von Freizügigkeitsleistungen mit sich. Bei einem vorzeitigen Bezug des Guthabens kann es zu steuerlichen Nachteilen kommen, weshalb eine sorgfältige Planung und Beratung ratsam ist.
Um Missbrauch vorzubeugen, hat das neue Gesetz die Kontrollmechanismen gestärkt. Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen sind nun verpflichtet, regelmässig Berichte über vorzeitige Bezüge zu erstellen und diese den zuständigen Behörden vorzulegen.
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