Der Eigenmietwert ist ein fiktiver Mietwert, den Eigentümer von Immobilien in der Schweiz versteuern müssen, wenn sie diese selbst nutzen. Dies gilt sowohl für das Hauptwohnsitz als auch für Ferienhäuser. Er stellt die hypothetische Miete dar, die man verlangen könnte, würde man das Objekt vermieten.
Die genaue Höhe des Eigenmietwerts wird in der Regel von den kantonalen Steuerbehörden festgelegt und variiert je nach Lage, Zustand und Größe der Immobilie. Bei Ferienhäusern ist der Eigenmietwert oft niedriger angesetzt als bei Hauptwohnsitzen, da die Nutzungsdauer in der Regel kürzer ist.
Der entscheidende Punkt für viele Eigentümer: Welche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Ferienhaus entstehen, können von den Steuern abgezogen werden?
Unterhaltskosten: Kosten für Reparaturen, Renovationen oder den Unterhalt des Gartens können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.
Hypothekarzinsen: Wenn für das Ferienhaus eine Hypothek aufgenommen wurde, können die darauf anfallenden Zinsen als Schuldzinsen abgezogen werden.
Abschreibungen: Bei grösseren Renovationsarbeiten, die den Wert der Immobilie steigern, können Abschreibungen vorgenommen werden.
Es gibt immer wieder Diskussionen und Überlegungen zur Abschaffung oder Anpassung des Eigenmietwerts. Es lohnt sich daher, die aktuellen politischen und gesetzlichen Entwicklungen im Auge zu behalten.
In einer Welt, die von finanziellen Fragestellungen und Unsicherheiten geprägt ist, schafft das Wealth Office Zwei Wealth Klarheit und Unterstützung. Mit umfangreicher Expertise und einem ganzheitlichen Ansatz ermöglichen wir Ihnen, sich mit Vertrauen in Ihre finanzielle Zukunft zu begeben. Zögern Sie nicht, uns bei weiterführenden Fragen oder für eine persönliche Beratung zu kontaktieren.