Die Dividendensteuer, auch Verrechnungssteuer genannt, ist eine Quellensteuer, die auf Dividendenausschüttungen von Schweizer Aktiengesellschaften erhoben wird. Sie beträgt aktuell 35% und wird direkt von der ausschüttenden Gesellschaft abgezogen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgeführt.
Für in der Schweiz ansässige Anleger ist die Verrechnungssteuer nicht endgültig verloren. Sie können sich die Steuer über ihre Steuererklärung zurückholen, indem sie die Dividendeneinnahmen in ihrer Einkommenssteuererklärung deklarieren. Somit dient die Verrechnungssteuer in erster Linie der Sicherstellung der Besteuerung und nicht einer zusätzlichen Belastung für Schweizer Anleger.
Ausländische Anleger, die Schweizer Aktien besitzen und Dividenden erhalten, können sich einen Teil der Verrechnungssteuer zurückholen, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und ihrem Heimatland besteht. Die genauen Prozentsätze und Vorgehensweisen variieren je nach Abkommen und Land.
Für Vorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen, die Schweizer Aktien halten, gelten besondere Regelungen. Sie sind von der Verrechnungssteuer befreit, müssen jedoch sicherstellen, dass die Dividendenerträge ausschließlich der Vorsorge dienen.
Die Dividendenbesteuerung ist ein wiederkehrendes Thema in der politischen Debatte. Es gibt Bestrebungen, die Belastung durch die Verrechnungssteuer für Anleger zu reduzieren, um den Finanzplatz Schweiz noch attraktiver zu machen. Es lohnt sich daher, gesetzliche Neuerungen und politische Diskussionen im Blick zu behalten.
Die Dividendensteuer auf Schweizer Aktien beeinflusst die Gesamtrendite von Investitionen. Während Schweizer Anleger sich die Steuern weitgehend zurückholen können, sollten internationale Investoren die Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens beachten. Es ist essenziell, sich fortlaufend über Änderungen und Anpassungen in der Besteuerung zu informieren, um das Investitionspotenzial voll auszuschöpfen.
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